Die Kanzlei “Goltermann & Partner” wurde 1955 vom Rechtsanwalt und Notar Fritz Goltermann gegründet. 1978 kamen Herr Rechtsanwalt, Notar a. D. Dr. jur. Meyer zu Hörste und Herr Rechtsanwalt Möhling hinzu. Nach dem Tod von Herrn Goltermann im Jahre 1991 wurde die Kanzlei unter dem alten Namen fortgeführt. Herr Rechtsanwalt Möhling ist im Jahr 2012 aus Alters- und Krankheitsgründen aus der Kanzlei ausgeschieden. Wegen des Ausscheidens der Gesellschafter führt Dr. jur. Gerhard Meyer zu Hörste die Kanzlei nun allein fort.
Als klassische Rechtsanwaltskanzlei beugt sie sich nicht allen Trends und stützt sich auf althergebrachte Werte.
Wir sind stolz auf unsere gewachsene Struktur und jahrelange Erfahrung. In unserer schnelllebigen Zeit bieten wir unseren Mandanten eine sichere Betreuung in einem angenehmen Umfeld.
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