Nachstehend finden Sie wichtige Formulare. Bitte bringen Sie zur Erstberatung die ausgefüllte Selbstauskunft mit.
Selbstauskunft
Vollmacht
Wenn Ihr Verfahrenskostenhilfe- bzw. Beratungskostenhilfeanspruch für ein gerichtliches Verfahren bzw. eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung geprüft werden soll, können Sie das Verfahrenskostenhilfe- sowie das Beratungskostenhilfeformular bereits ausgefüllt und mit allen Anlagen versehen zum Besprechungstermin mitbringen.
Verfahrenskostenhilfeantrag Beratungshilfeantrag
Für den Fall, dass es sich in Ihrer Angelegenheit um die Scheidung Ihrer Ehe oder um die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt, füllen Sie bitte den Fragebogen zum Versorgungsausgleich aus und bringen Sie diesen bitte ausgefüllt ebenfalls zum Besprechungstermin mit.
Fragebogen zum Versorgungsausgleich Erläuterungen zum Ausfüllen
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