Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechts sind das landwirtschaftliche Sondererbrecht, in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Mit den Landwirtschaftsgerichten sind besondere Abteilungen bei den Gerichten für diese Rechtsgebiete eingerichtet. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts gibt es Sondervorschriften für die Landwirtschaft, bsp. Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Aussenbereich, aber auch die Agrarförderung. Zu nennen sind auch das Tierseuchen- und Tierschutzrecht, das Saatgutverkehrsrecht und Agrarumweltrecht. Schließlich gibt es in Deutschland und Österreich mit dem sog. Agrarsozialrecht auch ein besonderes Sozialrecht für die Angehörigen der landwirtschaftlichen Berufe.
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